Elternbeiträge

Alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr sind beitragsfrei!

 

Die Eltern der jüngeren Kinder müssen Beiträge bezahlen.
Sie erhalten von der Leitung den Antrag auf Ermittlung des Einkommens zur Festsetzung des Elternbeitrages.
In dem Monat, indem das Kind zwei Jahre alt wird, sind keine Beiträge mehr zu zahlen!

 

Die Eingewöhnung kann erst mit dem vollendeten ersten Lebensjahr erfolgen. Die Beiträge werden nicht ermäßigt, auch wenn das Kind aufgrund der Eingewöhnung anfangs nur wenige Stunden in der Einrichtung ist.
 
Die Elternbeitragsliste (Netto) für Kinder ab dem vollendetem ersten Lebensjahr bis zum vollendeten zweitem Lebensjahr finden sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder fragen Sie in der Kita bei der Leitung nach.